Steigerung Energie-Effizienz

Steigerung Energie-Effizienz

Mehr Energieeffizienz und ein sparsamerer Umgang mit Energie sind Ziele, die viele Schweizer haben. Am 21. Mai 2017 haben wir in der Schweiz das neue Energiegesetz (EnG) angenommen. Damit wollen wir erreichen, dass die Schweiz zu einem Vorreiter der nachhaltigen Energieversorgung wird. Im neuen Gesetz gibt es drei Bereiche  die uns energieeffizienter und nachhaltiger machen sollen:

  1. Steigerung der Energieeffizienz
  2. Ausbau erneuerbaren Energien
  3. Atomausstieg

Inhalt

Steigerung der Energieeffizienz – Gebäudeprogramm

Das bis 2019 befristete Gebäudeprogramm zur energetischen Sanierung wird weitergeführt. Energetische Sanierungen können ab 1. Januar 2020 nicht nur im Jahr der Sanierung von den Steuern abgezogen werden, sondern neu auch in den zwei folgenden Steuerperioden. Private Hausbesitzer können ihre energetischen Sanierungskosten neu über drei Jahre verteilt von den Steuern abziehen. Neu ist auch die Möglichkeit, Abbruchkosten für einen Neubau von den Steuern abzuziehen. Alle diese Anreize sollen Grundlage schaffen, um in Zukunft energieeffizienter bauen zu können.

Ausbau erneuerbarer Energien – und Netz

Seit dem 1. Januar 2018 ist die Förderung erneuerbarer Energien neu geregelt. Ab jetzt gilt ein höherer Netzzuschlag von 2,3 Rappen/kWh. Das heisst wir bezahlen alle auf den regulären Strompreis 2,3 Rappen mehr pro Kilowattstunde. Mit diesem Geld werden in der Schweiz erneuerbare Energien gefördert. Im 2017 waren es 1,5 Rappen pro kWh. Auch werden die Einmalvergütung für Fotovoltaik-Anlagen in Zukunft auf Biomassenanlagen und Wasserkraftwerke ausgeweitet. Die Bewilligungsverfahren werden in Zukunft verkürzt.

Auch neu ist das der Ausbau von erneuerbaren Energien ab jetzt von gleicher Bedeutung wie Natur- und Heimatschutz ist.

Atomenergie – tschüss

Neue Atomkraftwerke werden nicht mehr bewilligt.

Atomkraft ade
Eine Lösung für die Endlagerung ist bis heute noch nicht in Sicht und möchte fast niemand in seiner Nähe.

Verordnungen werden angepasst

Durch das neue Energiegesetz ist eine Anpassung der alten Energieverordnung notwendig. Neu gibt es anstatt einer Verordnung drei zur Steigerung der Energie­effizienz:

  1. EnFV – Energieförderungsordnung – Hier werden Einspeisevergütungen, Einmalvergütung, Investitionsbeiträge und Marktprämien geregelt.
  2. EnEV – Energieeffizienzverordnung – geregelt werden hier Energetische Anforderungen an Anlagen, Fahrzeuge und Geräte.
  3. EnV – Energieverordnung – hier werden die restlichen Bestandteile der alten EnV untergebracht.

Auch angepasst wurde die CO2 Verordnung und die Stromversorgungsverordnung.

Diese und andere Massnahmen, für mehr Energie­effizienz, werden mit dem Netzzuschlag finanziert.

Erneuerbare Energie in der Schweiz. So geht das!

Ab dem 1. Januar 2018 steigt der Netzzuschlag bei uns in der Schweiz von 1,5 (Stand 2017) auf 2,3 Rappen pro Kilowattstunde. Damit einher kommen auch neue Förderinstrumente sowie die bestehenden werden neu ausgerichtet. Was bedeutet das jetzt für Sie als Besitzer?

Mehr Energieeffizienz mit Photovoltaik

Aktuell kann eine Einmalvergütung für Fotovoltaik-Anlage beantragt werden, die höchstens 30 % der Investitionskosten einer vergleichbaren Anlage deckt. Seit dem 1. Januar 2018 können neu auch grosse Anlagen (GREIV) die Einmalvergütung beantragen. Die letzten Einmalvergütungen werden laut Plan 2030 bewilligt.

Grosse und kleine PV-Anlagen

Es wird unterschieden zwischen kleinen Anlagen bis zu 100 Kilowatt (KLEIV) und grosse Anlagen ab 100 Kilowatt (GREIV).

Einmalvergütung für kleine PV-Anlagen (KLEIV)

Seit dem 1. Januar 2018 werden Betreiber von neuen PV-Anlagen mit einer Leistung zwischen 2 kW und 100 kW neu nicht mehr mit der Einspeisevergütung (KEV), sondern mit einer einmaligen Vergütung für kleine Anlagen (KLEIV) gefördert.

Einmalvergütung für grosse PV-Anlagen (GREIV)

Wer eine PV-Anlage betreibt die mit einer Leistung zwischen 100 kW und 50 MW fährt, kann seit dem 1. Januar 2018 zwischen der „Einmalvergütung für grosse Anlagen“ (GREIV) und der Einspeisevergütung (KEV) wählen.

KEV wird umgewandelt

Die KEV – Einspeisevergütung Anmeldung läuft nur noch bis Ende 2020 und hat nur noch wenige Plätze. Wer eine neue Anlage anmelden möchte, muss sich, bis zu diesem Datum anmeldet haben und sollte mit langen Wartezeiten rechnen. Bestehende Anlagen die erneuert oder erweitert werden, können sich nicht mehr anmelden. Mit dem neuen Energiegesetz wird das bis anhin bekannte Fördersystem der kostendeckenden Einspeisevergütung in ein kostenorientiertes Einspeisevergütungssystem (KEV) mit Direktvermarktung umgewandelt.

Die KEV kann für die folgenden Technologien beantragt werden:

  • Wasserkraft (ab 1 bis 10 Megawatt),
  • Fotovoltaik (ab 100 Kilowatt),
  • Windenergie,
  • Geothermie,
  • Biomasse.

Neu erstellte kleinere Fotovoltaik-Anlagen werden nicht mehr in das KEV aufgenommen. Die Vergütungsdauer beträgt 20 Jahre für Biomasseanlagen und 15 Jahre für alle anderen Technologien.

Mit diesen Gesetzen und Massnahmen will man in der Schweiz mehr Energieeffizienz und erneuerbare Energien fördern.

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